Treuhand
Das Recht zur Wahrnehmung von Treuhandaufgaben ist dem Wirtschaftsprüfer gesetzlich eingeräumt. Die Vermögens- und Rechtsinteressen, die ihm anvertraut werden, nimmt er uneigennützig wahr. Das gewährleisten die strengen Berufsregeln.
Unser Dienstleistungsangebot im Treuhandwesen:
- Vermögensverwaltungen
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Treuhandschaften in Familienangelegenheiten
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Treuhandschaften in Kreditsicherheiten
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Treuhandschaften für Gesellschaften
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Treuhandschaften in Bauherrenmodellen
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Haus- und Grundbesitzverwaltungen