31.10.2007: Mandantenrundbrief November
Der Mandantenrundbrief November wurde versandt und steht unseren Mandanten zusätzlich im
Downloadbereich zur Verfügung. Wir bitten insbesondere um Beachtung der Informationen zu den Sonderausgaben 2008.
8.10.2007: Download zum Seminar Abgeltungssteuer
Die Präsentation der Informationsveranstaltung zur Abgeltungssteuer vom 4.10.2007 steht für unsere Besucher und alle Interessenten
zum Download bereit.
1.10.2007: Mandantenrundbrief Oktober
Der Mandantenrundbrief Oktober wurde versandt und steht unseren Mandanten zusätzlich im
Downloadbereich zur Verfügung.
28.9.2007: Richter verteuern Kredite an Mittelständler
Mehrere Oberlandesgerichte haben in letzter Zeit entschieden, dass eine auf einer Globalzession beruhende Forderungsabtretung bei einer Insolvenz des Bankkunden anfechtbar ist. Für die Banken bedeutet das, dass diese mittelstandsübliche Art der Kreditbesicherung praktisch wertlos geworden ist. Es steht zu befürchten, dass Kredite künftig nur noch zu schlechteren Konditionen oder auch gar nicht mehr gewährt werden.
28.9.2007: Spartipp für GmbH und GmbH & Co. KG: Von € 2.500 bis € 25.000
Nochmals: Die Neuregelung der Jahresabschlusspublizität ist zum 1. 1. 2007 in Kraft getreten. Unterlagen zum Jahresabschluss für die Geschäftsjahre ab 2006 müssen in elektronischer Form beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers eingereicht werden. Bei Nichteinreichung bedarf es keiner Anzeige eines Dritten. Bis zum 31. 12. 2007 nicht eingereichte Jahresabschlüsse für 2006 werden vom Bundesanzeiger dem Bundesamt für Justiz gemeldet, das für Verstöße gegen die Offenlegung zentral zuständig ist.
26.9.2007: Double-Dip: Reduzierung der Publizität mit Steuerersparnis über Vorabausschüttungen
Der erste Dip geht so: Die Vermeidung der Veröffentlichung des Jahresüberschusses geht nicht mit „normalem“ Gewinnverwendungsbeschluss, gefasst vor Aufstellung, sondern mit Vorabausschüttungsbeschluss noch im alten Jahr. Zu beachten: Rückdatieren ist steuerlich nicht zulässig. Der Jahresüberschuss verschwindet also in den Verbindlichkeiten.
Der zweite Dip so: Wird in 2007 ausgeschüttet, gilt die Reichensteuer bei Anteilen im Betriebsvermögen mit 45 % noch nicht, bei Ausschüttungen bis 2008 gilt das Halbeinkünfteverfahren, also noch nicht das Teileinkünfteverfahren mit 60 % Steuerpflicht und bei Beteiligungen unter 1 % noch nicht die Abgeltungssteuer mit 25 %.
25.9.2007: Einladung Informationsveranstaltung zur Abgeltungssteuer
Informationsveranstaltung
Donnerstag, 04. 10. 2007, 18:00 Uhr,
Abgeltungssteuer
Neue Besteuerung im Privatvermögen,
Darstellung und Gestaltungsmöglichkeiten
Im Zuge der Unternehmenssteuerreform 2008 wurde die Einführung der Abgeltungssteuer ab 2009 beschlossen. Dieser Steuer unterliegen private Einkünfte aus Kapitalvermögen und Veräußerungsgewinne, mithin Zinsen, Dividenden und andere Erträge sowie Gewinne aus Wertpapieranlagen. Mit dem pauschalen Abgeltungssteuersatz ist die Einkommensteuer generell abgegolten. Sie gilt jedoch nicht im betrieblichen Bereich und für Zinszahlungen von Kapitalgesellschaften an Gesellschafter.
Das Ziel der Informationsveranstaltung liegt darin, die Wirkungsweisen des neuen Gesetzes zu erklären und steuerschonende Anlagestrategien aufzuzeigen.
Wir laden Sie herzlich zu der Veranstaltung ein.
Bitte teilen Sie uns Ihre Teilnahme telefonisch unter 0761/385420 oder per Email mit.
24.9.2007: Neues von der Reform der Erbschaftsteuer
Noch feilschen die Mitglieder der Steuer-Arbeitsgruppe von Finanzminister Steinbrück und Ministerpräsident Koch um Details, aber in der Tendenz ist nach dem jetzigen Stand von Folgendem auszugehen: Betriebe werden von der Steuer weitgehend freigestellt, Kapitalvermögen steht am Ende etwas besser da als vorher dastehen, Verlierer werden die Immobilienerben sein. Wer die Firma weiterführt und innerhalb von sieben Jahren die bisher gezahlte Lohnsumme nicht unter 70 % senkt, soll von der Erbschaftsteuer ausgenommen werden. Insgesamt sollen aber die rd. € 4 Mrd. Erbschaftsteuer weiterhin eingenommen werden. Nach der Auflage des Verfassungsgerichtes sollen alle Nachlassgegenstände mit dem Marktwert bewertet werden, wobei die Freibeträge erhöht werden sollen. Da bisher die Immobilien meist nur mir rd. 50 % bewertet werden und die Freibeträge um rd. 20 % angehoben werden sollen, entsteht bei vielen Immobilien eine Mehrbelastung. Für geplante Übertragungen mit noch warmer Hand bieten sich daher zeitnahe Gestaltungen an.
17.9.2007: Fortbildung
Wir besuchten heute eine Fortbildungsveranstaltung des IDW. Thema waren die IFRS für mittelständische Unternehmen.
1.9.2007: Mandantenrundbrief September
Der Mandantenrundbrief September wurde versandt und steht unseren Mandanten zusätzlich im Downloadbereich zur Verfügung.
1.8.2007: Mandantenrundbrief August
Der Mandantenrundbrief August wurde versandt und steht unseren Mandanten zusätzlich im Downloadbereich zur Verfügung.
25.7.2007: Interview der Zeitschrift "Econo" zum Thema IFRS mit Herrn Unkelbach
Econo, Ausgabe 4/2007, S. 91 ff.
Kurz und gut - Die Bilanzierung nach IFRS-Spielregeln ist bislang nur für Unternehmen am Kapitalmarkt Pflicht. Für den Mittelstand gibt es eine Spar-Version
Kurz, verständlich, unkompliziert, verlässlich – so lauteten die Anforderungen an die neuen IFRS-Bilanzierungsrichtlinien für den Mittelstand. Doch die vor wenigen Wochen veröffentlichte Version der International Financial Reporting Standards (IFRS) erfüllt die Wünsche des Mittelstands nur teilweise.
Tenor der Urteile von Experten: Die grobe Richtung stimmt, bei den Details gibt es aber noch viele Ungereimtheiten. Philipp Unkelbach, Berater bei der Unkelbach Treuhand GmbH in Freiburg sieht den größten Pluspunkt des Entwurfs in seiner Kürze: „Im Vergleich zu den ursprünglichen IFRS-Richtlinien für Kapitalgesellschaften ist der Umfang auf etwa 85 Prozent reduziert worden“, so Unkelbach.
Problematisch sind nach Ansicht des Unternehmensberaters dagegen die Vorschriften fürs Eigenkapital: „Nach dem veröffentlichten Entwurf ist auch Gesellschafterkapital als Fremdkapital anzusehen, weil es kündbar ist“, erklärt Unkelbach. Die Folge: Bei Personengesellschaften würde nach der IFRS-Bilanzierung die Eigenkapitalquote sinken – mit höchst unangenehmen Folgen. Diese Schwachstelle sei dem zuständigen IAS-Board jedoch mittlerweile bekannt und werde wahrscheinlich ausgebessert, sagt Unkelbach.
Die IHK Südlicher Oberrhein hält sich mit Detailfragen nicht groß auf. Die Kritik der Kammer ist grundsätzlicher, man stellt die Sinnfrage. Gudrun Heigl, Sprecherin der IHK: „Weil die Unternehmer für die Steuergesetzgebung ohnehin eine Bilanz nach dem HGB erstellen müssen, halten wir die IFRS-Regeln für eine zusätzliche Belastung“. Eine Verpflichtung zur Bilanzierung nach den IFRS-Grundsätzen lehnt die IHK ab. Zurzeit laufe eine bundesweite Befragung der Kammermitglieder, so die IHK-Sprecherin.
Was die Kammer übersieht: Eine Bilanzierung nach den IFRS-Richtlinien ist für manche Mittelständler durchaus sinnvoll. „Vor allem für Unternehmen, die international aufgestellt sind, kann eine Umstellung der Bilanzierung auf IFRS Vorteile haben“, sagt Rechtsanwalt Wolfgang Geiler vom Wirtschaftsverband Industrieller Unternehmen Baden (WVIB). Denn wenn alle Töchter und das Mutterunternehmen ihre Zahlen nach den IFRS-Regeln ordnen, wird der Gesamtabschluss des Konzerns einfacher, transparenter und verständlicher. Der WVIB bietet mehrmals im Jahr Schulungen zum Thema IFRS an. Und stößt damit auf Interesse. Geiler: „Zwar kommen nicht hunderte Unternehmer zu diesen Veranstaltungen, aber die Finanzfachleute informieren sich, weil das Thema in Zukunft wichtig wird“.
Doch schon heute bringt ein Abschluss nach IFRS konkrete Vorteile haben. Beispiel Kredite. Zwar betonen die Banken, die Art der Bilanzierung spiele bei der Vergabe von Darlehen keine Rolle. Philipp Unkelbach widerspricht dem aber: „Man hört immer wieder, dass Unternehmen bessere Kredit-Konditionen bekommen, wenn sie nach IFRS bilanzieren“, so der Unternehmensberater aus Freiburg. Doch zurzeit ist eine Umstellung auf das riesige IFRS-Regelwerk für viele Mittelständler noch zu aufwändig. Die Spar-Version soll das ändern. Mitte nächsten Jahres soll der abgespeckte IFRS-Standard vom IAS-Board endgültig verabschiedet werden.
Autor: Georg Wenzelburger
Eine downloadfähige Version des Artikels findet sich auf
http://www.econo-online.de
Hinweis: Die Vor- und Nachteile einer Umstellung auf IFRS erläutern wir Ihnen gerne ausführlich in einem persönlichen Gespräch.
15.7.2007: Unternehmensnachfolge: Die Familie fällt immer häufiger aus
Keine Wirtschaft ist so eng mit Familienunternehmen verbunden wie die deutsche. 95 % aller 3,2 Millionen deutschen Unternehmen hierzulande sind mittelständische Familienunternehmen, sie stehen für 41 % der Unternehmensumsätze und für 57 % der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigte. Viele Unternehmen haben Nachfolgeprobleme. Vielfach wird von einer Nachfolgelücke gesprochen. Gemeint ist aber, dass es oft nicht zu einer Nachfolge innerhalb der Eigentümerfamilie kommt. Im Rahmen einer Nachfolge werden nur 9 % der mittelständischen Unternehmen stillgelegt, dieses sind meist kleinere Unternehmen, die wegen Unrentabilität keinen Nachfolger finden. Mehr als 90 % der Familienunternehmen finden eine Nachfolgeregelung. Von den jährlich 71.000 übergabereifen Unternehmen mit 678 000 Mitarbeitern werden nur 44 % innerhalb der bisherigen Eigentümerfamilien weitergegeben. 21 % der übergabereifen Unternehmen werden an andere Unternehmen verkauft, 16 % gehen an externe Führungskräfte und 10 % an die Beschäftigten. Wichtigstes Motiv bei der Auswahl der Nachfolgeregelung ist für die Alteigentümer die Erhaltung des Unternehmens. Die meisten Inhaber sind zuallererst an dem Fortbestand des Unternehmens interessiert. Die Erzielung eines möglichst hohen Kaufpreises steht erst an neunter Stelle der Auswahlkriterien für den Nachfolger. Unsere Nachfolgeberatung umfasst insbesondere: Unternehmensbewertung, Prüfung der Werthaltigkeit für den Käufer, Begleitung bei den Verkaufs- oder Kaufverhandlungen, steuerliche Optimierung des Verkaufs und der Übernahmegesellschaft, Errichtung der Verträge, Treuhandschaften, etc.
6.7.2007: Gesetzesvorhaben: GmbH von der Stange für 1€
Neben den bekannten geplanten Änderungen des GmbH-Rechts enthält der Regierungsentwurf vom 23. 5. 2007 zur Modernisierung des GmbH-Rechts auch die Möglichkeit, eine Gesellschaft mit einem Stammkapital von 1 € zu gründen. Sie darf sich zwar nicht GmbH nennen, sondern Unternehmergesellschaft oder UG. Erst wenn das Stammkapital auf das künftige Mindestkapital von € 10.000 erhöht wurde, steht der Name GmbH zur Verfügung. Erkennbar ist, dass der Gesetzgeber Kleinunternehmern eine Alternative zur Limited oder der französischen SA bieten will.
Die nur in bar zu gründende UG unterliegt einer Art Kapitalaufholung. Ein Viertel des Jahresüberschusses ist in eine gesetzliche Rücklage einzustellen, die nicht wieder aufgelöst werden kann.
Sollte die UG im Gesetzgebungsverfahren durchkommen, ist sie sicherlich die bessere Alternative zur Limited, deren Handling offenbar ungeahnte und nicht beworbene Nachteile bietet. So ist nach Untersuchungen mehr als die Hälfte der Limiteds bereits gelöscht, ohne dass es die Gesellschafter mitbekommen haben. Werden Fristen nicht eingehalten, wird unverzüglich das Register bereinigt mit erheblichen Haftungsfolgen für die Beteiligten.
Für den Mittelstand könnte die UG & Co. KG ein Klassiker werden: Beschränkte Haftung für 1 €. Über die begrenzte Haftungsvergütung dürfte die Zwangsrücklage nicht praktisch werden.
29.6.2007: Mandantenrundbrief Juli
Der Mandantenrundbrief Juli wurde versandt und steht unseren Mandanten zusätzlich im Downloadbereich zur Verfügung. Noch nicht angemeldete Interessenten können gerne von diesem kostenlosen Service profitieren. Eine Anmeldung auf unserer Homepage (Bereich "Taxnewsletter") genügt.
27.6.2007: Fortbildung
Wir besuchten eine Fortbildung zum Thema Altersvorsorge. Behandelt wurden
- Vor- und Nachteile der Basisrente (Rürup),
- die inhaltliche Prüfung von Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer (steuerliche Problematik, verdeckte Gewinnausschüttung, Übertragung auf einen Pensionsfonds), und
- die Notwendigkeit der Einleitung eines sog. Statusfeststellungsverfahrens zur Überprüfung des Sozialversicherungsstatus bei GmbH-Geschäftsführern.
25.6.2007: Resümee des Empfangs chinesischer Aussteller von der Intersolar-Messe
- FWTM und Unkelbach Treuhand GmbH begrüßen über 80 chinesische Gäste im Konzerthaus Freiburg - OB Salomon als Überraschungsgast - zahlreiche neue Wirtschaftskontakte mit chinesischen Firmen - Fotogalerie online -
Die Intersolar 2007 wird abermals mit einem Besucher- und Ausstellerrekord enden. Chinesische Firmen stellen - nach Deutschland - bereits die zweitgrößte Ausstellergruppe dar. Grund genug, den chinesischen Ausstellern Freiburg als "Green City" und Zentrum der Solarindustrie in Deutschland zu präsentieren.
Zusammen mit der Freiburg Wirtschaft Touristik und Messe (FWTM) - ein Unternehmen der Stadt Freiburg - veranstaltete die Unkelbach Treuhand GmbH einen Empfang für chinesische Gäste im Konzerthaus Freiburg.
Herr Dr. Dallmann, Geschäftsführer der FWTM, begrüßte als erster Referent neben zahlreichen chinesischen Ausstellern auch eine eigens für die Intersolar angereiste Delegation aus der Provinz Jiangsu . Als Musterbeispiel wirtschaftlichen Erfolgs in Deutschland stellte er den Herausgeber der chinesischen Handelszeitung vor.
Herr Gao, Repräsentant der CCPIT (China Council for the Promotion of International Trade), bedankte sich herzlich für die Einladung und zeigte sich begeistert von der Intersolar. Er bekräftigte den Willen der chinesischen Delegation, den chinesisch-deutschen Austausch zu intensivieren und die Bereitschaft von chinesischen Firmen in Deutschland zu investieren.
Herr Unkelbach - Geschäftsführer der Unkelbach Treuhand GmbH - und Frau Huang stellten ausführlich die geografischen und wirtschaftlichen Vorteile Freiburgs dar. Die Solarbranche expandiert in Deutschland stark - nicht zuletzt aufgrund der staatlichen Anreize. Um an diesem Solarboom teilzuhaben ist es aber unabdingbar, nahe am Markt zu sein. Freiburg eignet sich mit seinen vielfältigen Forschungseinrichtungen hervorragend um auch an zukünftigen Innovationen teilzuhaben, stellt aufgrund der guten Infrastruktur und Verkehrsanbindung aber auch eine hervorragende Möglichkeit für Distributionsktivitäten dar. Anschließend erläuterten sie das Betreuungskonzept der Unkelbach Treuhand GmbH für chinesische Mandanten.
Anschließend stellte Herr Dr. Schubert, Geschäftsführer der Iolitec GmbH & Co. KG, sein Unternehmen und das Projekt "Colorsol" vor. In dem durch das Deutsche Bundesministerium für Bildung, Forschung und Wissenschaft geförderten Gemeinschaftsprojekt unterschiedlicher Firmen wurde eine Farbstoffsolarzelle entwickelt, die zukünftig die siliziumbasierte Solarzelle ablösen könnte.
Als Überraschungsgast wurde Herr Dr. Salomon, Oberbürgermeister der Stadt Freiburg, begrüßt. Auch er bekräftigte in seiner Rede das Ziel, den Austausch zwischen China und Freiburg zu intensivieren und lud die chinesischen Firmen ein, in Freiburg am Erfolg der erneuerbaren Energien zu partizipieren.
Bei zahlreichen intensiven Gesprächen, badischem Wein und leckerem Fingerfood klang die gelungene Veranstaltung aus.
Die Unkelbach Treuhand GmbH bedankt sich noch einmal herzlich bei allen Beteiligten, insbesondere bei Herrn Dr. Dallmann und Herrn Chen von der FWTM, Frau Dr. Hu-von Hinüber vom China Forum Freiburg und Herrn Maas vom Konzerthaus Freiburg.
Die Präsentationsmappe mit den Vortragsfolien, unserem Beratungsangebot für chinesische Mandanten und einigen chinesischen Aufsätzen zu Handelsrecht und Steuern senden wir bei Bedarf gerne zu. Senden sie uns hierfür bitte ein E-Mail an info@unkelbach-treuhand.de
Eine Fotogalerie der Veranstaltung findet sich hier.

12.6.2007: Einladung
Samstag, 23. 6. 2007, 19.00 Uhr, Konzerthaus Freiburg:
Empfang chinesischer Aussteller auf der Intersolar-Messe
Zusammen mit der " Freiburg Wirtschaft Touristik und Messe (FWTM)" - ein Unternehmen der Stadt Freiburg - veranstalten wir am Samstag, den 23. 6. 2007, um 19.00 Uhr im Konzerthaus Freiburg einen Empfang für die chinesischen Aussteller der Intersolar.
Das erklärte Ziel liegt darin, Freiburg als Standort für wirtschaftliche Aktivitäten in Deutschland und der EG zu präsentieren.
Die Begrüßung erfolgt durch Herrn Dr. Dallmann von der FWTM.
Unsere chinesischen Mitarbeiter erläutern im Anschluss hieran die Möglichkeiten der Stadt zur Ansiedlung chinesischer Unternehmen und unser Full-Service-Konzept zur Errichtung und Betreuung von Gesellschaften.
Unsere diesbezügliche Dienstleistungspalette reicht von der Unterstützung bei der Umsetzung der Geschäftspläne bis hin zur Gestaltung von Beteiligungen an und die Zusammenarbeit mit Firmen aus dem Bereich der erneuerbaren Energien.
Zum Abschluss der Veranstaltung werden traditionelle badische Küche und regioübliche Getränke gereicht. Hierbei besteht die Möglichkeit persönliche Kontakte zu knüpfen.
Sie sind herzlich eingeladen an der Veranstaltung teilzunehmen, um Geschäftsbeziehungen zu chinesischen Firmen aufzunehmen. Bei Interesse bitten wir höflich um kurze telefonische Kontaktaufnahme oder Rückmeldung per E-Mail.
1.6.2007: Mandantenrundbrief Juni
Der Mandantenrundbrief Juni wurde heute verschickt und steht unseren Mandanten zusätzlich im Downloadbereich zur Verfügung.
18.5.2007: Aufsatz zur Erbschaftssteuerreform
Herr Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Peter Unkelbach, Geschäftsführer der Unkelbach Treuhand GmbH, veröffentlicht einen Fachaufsatz in der Zeitschrift "Spectator Dentistry". Thema ist die Erbschaftsteuerreform. Kurz und prägnant stellt er das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und die daraus resultierenden Bemühungen des Gesetzgebers zur verfassungskonformen Neuregelung des Erbschaftsteuerrechts dar. Der komplette Artikel steht auch in unserem Downloadbereich zur Verfügung.
Offenes Zeitfenster nutzen
Erbschaftsteuer ist verfassungswidrig - Konsequenzen für Unternehmer
Freiburg- Die Erbschaftsteuer ist in ihrer derzeitigen Form verfassungswidrig. Dies hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 31. Januar 2007 entschieden. Zwar haben die Karlsruher Richter keine grundsätzlichen Einwände dagegen, dass Betriebsvermögen oder Immobilien bei der Erbschaftsteuer privilegiert werden, wenn dies durch Ziele des Gemeinwohls gerechtfertigt ist. Ausgangspunkt hierfür müsse aber der tatsächliche, einheitlich ermittelte Verkehrswert sein. Hier liege der Verstoß des geltenden Rechts. Nach Auffassung des Gerichts führen nämlich die Verfahren, nach denen der Wert von Immobilien und Betriebsvermögen ermittelt werden, zu willkürlichen Ergebnissen und verstoßen damit gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung. Die geltenden Vorschriften des Erbschaftsteuerrechts können nach dem Richterspruch jedoch bis Ende 2008 weiter angewendet werden. Bis dahin muss der Gesetzgeber für eine einheitliche und transparente Bewertung der verschiedenen Vermögensarten sorgen.
Welche Konsequenzen hat dieses für den Unternehmer und Immobilienbesitzer?
Im geltenden Erbschaftsteuerrecht wird für die Bewertung von Betriebsvermögen die Übernahme der Steuerbilanzwerte angeordnet. Diese Regelung wird wegen ihrer willkürlichen, durch die Beachtung ertragsteuerlicher Vorschriften und Bilanzpolitik gestaltbaren Auswirkungen für verfassungswidrig erachtet. Sie muss durch ein Verfahren ersetzt werden, das sich am gemeinen Wert also tatsächlichen Wert orientiert.
Die Bewertung von Anteilen an Kapitalgesellschaften an nicht börsennotierten Gesellschaften orientiert sich derzeit, wenn auch mit bestimmten Korrekturen, zum Teil ebenfalls an den Steuerbilanzwerten. Hierdurch werden in der Regel Werte unter dem gemeinen Wert erzielt. Auch hier muss eine Änderung dahingehend erfolgen, dass eine Orientierung am Zeitwert erfolgt.
Die geltenden Bewertungsvorschriften für Grundvermögen führen dazu, dass der Verkehrswert nicht realitätsnah abgebildet wird. Regelmäßig werden Werte erheblich unter dem Verkehrswert (bis zu 50 Prozent) ermittelt. Diese Vorschriften müssen durch Regelungen ersetzt werden, die sich am Marktwert orientieren. Dies hat nicht nur Auswirkungen für betriebliche sondern auch für private Grundstücke.
Was folgt hieraus für das laufende Gesetzgebungsverfahren zur Sicherung der Unternehmensnachfolge?
Das laufende Gesetzgebungsverfahren zur Sicherung der Unternehmensnachfolge sieht die Stundung und das Abschmelzen der Erbschaftsteuer um jährlich 1/10 bei einer Betriebsfortführung über zehn Jahre vor. Das Gesetzgebungsverfahren wurde bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf Eis gelegt. Für die nun kurzfristig zu erwartende Wiederaufnahme der Aktivitäten ist davon auszugehen, dass die dort bislang nicht angetasteten Bewertungsvorschriften für Betriebsvermögen einbezogen werden. Die Grundentscheidung, betriebliches Vermögen unter bestimmten Voraussetzungen (vollständig) von der Erbschaftsteuer zu entlasten, steht jedoch nicht grundsätzlich in Frage.
Weiter muss für die in dem Gesetzgebungsverfahren nicht aufgegriffene Frage der Bewertung des Grundvermögens bis zum 31. Januar 2008 eine Lösung gefunden werden. Dieser Punkt muss aufgrund der vom Bundesverfassungsgericht eingeräumten Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2008 jedoch nicht notwendig in das bereits laufende Gesetzgebungsverfahren, das bereits bis Sommer 2007 abgeschlossen sein soll, einbezogen werden. Denkbar ist, dass diese Vorschriften in einem separaten Gesetzgebungsverfahren geregelt werden.
Handlungsbedarf
Das noch offene Zeitfenster sollte von allen genutzt werden, bei denen größerer Immobilienbesitz oder ein Unternehmen zur Erbfolge ansteht. Dass der Steueraufwand künftig unter neuem Recht geringer wird, ist nach der Lebenserfahrung der letzten Jahrzehnte nicht zu erwarten. Eine Planung mit Alternativberechnungen ist in jedem Fall angezeigt. Stichworte zu möglichen Lösung sind in den genannte Fällen: Einbringung von größerem Immobilienbesitz in eine gewerblich geprägte Personengesellschaft und Regelung einer vorweggenommene Erfolge bei Unternehmen durch Pflichtteilsverzichte, Eheverträge und Optimierung der Gesellschaftsverträge.
Downloadbereich
26.4.2007: Seminarunterlagen zum Donwload
Die Vortragsunterlagen zu unserem heutigen Seminar "Unternehmens- und Erbschaftsteuerreform" stehen in der Rubrik "Sonstiges" im Downloadbereich kostenfrei zur Verfügung. Interessierte haben heute noch die Möglichkeit sich kurzfristig zum Seminar anzumelden, allerdings sind nur noch wenige Plätze frei. Anmeldungen bitte unter 0761/385420.
Downloadbereich
24.4.2007: Mandantenrundbrief Mai
Der Mandantenrundbrief Mai wurde heute verschickt und steht unseren Mandanten zusätzlich im Downloadbereich zur Verfügung. Wir bitten um besondere Beachtung hinsichtlich der Änderungen zur Jahresabschlusspublizität.
22.4.2007:
Neuregelung der Jahresabschluss-Publizität ab 2007
Wie bisher auch unterliegen alle Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften ohne natürliche Person als persönlich haftenden Gesellschafter (z. B. GmbH & Co. KG) der Publizitätspflicht im Sinne des § 325 HGB. Von dieser Publizitätspflicht sind u. a. auch die Jahresabschlüsse der betroffenen Gesellschaften erfasst. Mangels ernsthaft zu erwartender Sanktionen kamen dieser Anforderung jedoch bisher lediglich etwa 5 % aller Unternehmen nach. Das wird sich grundlegend ändern.
Aufgrund des "Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)" ist seit dem 1.1.2007 die Einreichung nicht mehr beim zuständigen Amtsgericht, sondern beim elektronischen Bundesanzeiger ( www.ebundesanzeiger.de ) vorzunehmen. Betroffen sind also die Jahresabschlüsse für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2005 beginnen. Die Einreichung hat unmittelbar nach Vorlage an die Gesellschafter, jedoch spätestens nach 12 Monaten zu erfolgen. Für kapitalmarktorientierte Unternehmen beträgt die Frist 4 Monate.
Die Daten sind elektronisch in geeigneten Formaten (Word, RTF, Excel, XML - kein PDF) zu übermitteln. Die Kosten variieren mit dem eingereichten Format, sind aber insgesamt überschaubar.
Es wird voraussichtlich ein Abgleich zwischen dem Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers, den Registergerichten und dem Bundesamt für Justiz erfolgen, d. h. alle Unternehmen, die nach Verstreichen der Einreichungsfrist nicht ihren Jahresabschluss veröffentlicht haben werden automatisch ermittelt und angeschrieben.
Die Verfahrenskosten dieses Schreibens (Androhung einer Ordnungsgeldes) betragen 50 €. Kommt das Unternehmen binnen 6 Wochen der Einreichung nicht nach kann ein Ordnungsgeld zwischen 2.500 € und 25.000 € festgesetzt werden und zwar nicht nur gegen die Organmitglieder sondern auch gegen die Kapitalgesellschaft selbst (§ 335 HGB).
Sämtliche Veröffentlichungen werden auf der Homepage www.unternehmensregister.de gesammelt und sind dort von Interessierten kostengünstig bzw. kostenfrei einsehbar. Die Recherche kann nach dem Firmennamen, Sitz der Gesellschaft und Registernummer eingegrenzt werden. Aufgrund der einfachen Suchmöglichkeit ist eine steigende Anzahl der Einsichtnahmen zu erwarten.
Handlungsbedarf besteht für diejenigen Unternehmen, die möglichst wenige Informationen in ihrem Jahresabschluss preisgeben möchten.
Gerne erstellen wir für Sie aus Ihrem Jahresabschluss eine weniger aussagefähige "Handelsregisterversion", die einen vollständigen Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eben nicht erlaubt oder entwickeln einen Ansatz, der zur vollständigen Vermeidung der Publizität führt.
www.ebundesanzeiger.de
www.unternehmensregister.de
20.4.2007: Fortbildung
Wir besuchten das Seminar des Steuerkreises I zum Thema "Rechnungslegung". Themen waren u. a. die Neuregelungen zur Publizität, Änderungen hinsichtlich des Prüfungsvermerks bei Plausbilitätsprüfungen und die neuen IFRS für mittelständische Unternehmen.
14.4.2007: Fachaufsatz zur Ertragsrealisation beim Sale-and-lease-back
Sale-and-lease-back-Gestaltungen erfreuen sich in der Praxis großer Beliebtheit. Vom klassischen Leasing unterscheidet es sich durch die Doppelstellung der Parteien. Das Wirtschaftgut wird in einem ersten Schritt vom rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentümer veräußert, in einem zweiten Schritt zurückgeleast.
Die Motivation für derartige Gestaltungen ist im Regelfall eine Ertragsrealisation, die in der deutschen Praxis mangels expliziter gesetzlicher Normierungen und einschlägiger bilanzrechtlicher Entscheidungen regelmäßig bejaht wird. BFH und EuGH haben nun erstmals zur umsatzsteuerlichen Behandlung des Sale-and-lease-back entschieden. Herr Dipl.-Volkswirt Philipp Unkelbach überträgt diese Entscheidungen in das nationale Bilanzrecht und stellt sie den internationalen Standards (IFRS) gegenüber. Der Artikel mit dem Titel "Ertragsrealisation bei Sale-and-lease-back-Gestaltungen aus Sicht der Umsatzsteuer
-Rückschlüsse auf das Bilanzrecht?" wird in der Aprilausgabe der Fachzeitschrift "Praxis der Internationalen Rechnungslegung" (NWB-Verlag) veröffentlicht.
Die Kernaussagen :
- Die erstmalige umsatzsteuerliche Rechtsprechung des BFH zum sale-and-finance-lease-back kann analog auf die Bilanzierung nach HGB/EStG übertragen werden. Eine geballte Hebung der stillen Reserven ist demnach nicht bzw. nicht mehr möglich, vielmehr ist eine Umqualifizierung in eine Darlehensgewährung mit Sicherungsübereignung vorzunehmen.
- Diese Beurteilung stimmt mit IAS 17 grundlegend überein, allerdings verläuft dort die Methodik der Ertragsneutralisierung über die zeitliche Abgrenzung gegenläufiger Aufwands- und Ertragsposten. In SIC 27 findet sich hingegen eine gänzliche Übereinstimmung zum BFH-Urteil.
- Das EuGH-Urteil zur Umsatzsteuer eröffnet die Frage der Behandlung rein bilanzpolitisch motivierter Transaktionen. Nach IFRS ist fallbezogen insbesondere die Einschlägigkeit von SIC 27 zu prüfen, nach HGB ist der noch nicht verabschiedete IDW ERS HFA 13 n. F. bilanzierungsrelevant.
Weiterführende Links:
PiR - Praxis der internationalen Rechnungslegung
4.4.2007: Seminarankündigung
Herr Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Peter Unkelbach, Geschäftsführer der Unkelbach Treuhand GmbH, hält einen Vortrag zum Thema: „Unternehmens- und Erbschaftsteuerreform“. Alle Interessenten sind herzlich eingeladen, spezifische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Das Seminar ist kostenfrei, aufgrund der beschränkten Teilnehmerzahl wird jedoch dringend um vorherige Anmeldung gebeten.
Relevant ist der Inhalt des Seminars insbesondere für diejenigen, die ihre Rechtsform überprüfen wollen und jene, die aus dem aktiven Unternehmensgeschehen und/oder insgesamt ausscheiden und hierbei keine Steuern verlieren wollen.
Termin: Donnerstag, 26. 4. 2007, 18 Uhr
Veranstaltungsort: In den Räumlichkeiten unseres Kooperationspartners Schnepper Melcher Rechtsanwälte (Kaiser-Joseph-Str. 262/Rempartstr.1, 79100 Freiburg).
Anmeldungen bitte unter: info@unkelbach-treuhand.de oder telefonisch unter 0761/385420.
Anschließend werden regioübliche Getränke und Häppchen gereicht.
1.4.2007: Mandantenrundbrief April
Der Mandantenrundbrief April wurde heute verschickt und steht unseren Mandanten zusätzlich im Downloadbereich zur Verfügung.
30.3.2007 Fortbildung
Wir besuchten heute den ganztägigen Workshop der Steuerberaterkammer Südbaden zum Thema "Umwandlungen nach dem SEStEG". Behandelt wurden sämtliche Neuerungen des UmwStG (Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel).
6.3.2007: Interview zum ED-IFRS for SMEs
Das Mittelstandsmagazin " ECONO " wird in der kommenden Ausgabe als Schwerpunktthema über die Vor- und Nachteile des Entwurfs der neuen SME-IFRS berichten. Herr Dipl.- Volkswirt Philipp Unkelbach legte vorab in einem Interview seine persönliche Einschätzung dar und gab einen Ausblick auf die zukünftigen Entwicklungen.
Aus mittelständischer Sicht ist an den Full-IFRS erstens deren Umfang (2.400 Seiten) unbefriedigend, zweitens die hohe Änderungsdynamik.
Beiden Problemen konnte das Board mit der jüngsten Veröffentlichung der SME-IFRS begegnen. Der Umfang wurde auf ein Zehntel zusammengestrichen, Änderungen sollen - falls von niedriger Dringlichkeit - im Zweijahresturnus eingepflegt werden. Die Wahlrechte der Full-IFRS bleiben erhalten, die Anhangangaben werden reduziert.
Unbefriedigend bleibt jedoch insbesondere der Eigenkapitalausweis bei Personengesellschaften . Dieses Problem ist dem Board aber mittlerweile bekannt. Offen ist auch, wann mit einer Veröffentlichung der Schlussfassung zu rechnen ist. Vorsichtig geschätzt, wird hiermit in der 2. Jahreshälfte 2008 zu rechnen sein, eine unbekannte Variable stellt hier der Endorsement-Prozess dar, der für weitere Verzögerungen sorgen kann. Solange darf der potentielle SME-IFRS-Anwender aber nicht warten, der Umstellungsbedarf wird regelmäßig unterschätzt, darüber hinaus werden Vergleichzahlen der Vorjahre benötigt.
Fazit:
- Auch die SME-IFRS werden kein Allheilmittel sein, der Mittelstand sollte aber auch nicht von einer freiwilligen Anwendung abgehalten werden.
- Ob eine Umstellung auf die SME-IFRS lohnt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und bedarf einer genauen vorherigen Analyse .
- Der Umstellungsbedarf wird regelmäßig unterschätzt.
- Wer bisher eine Anwendung der Full-IFRS aus Kosten-/Nutzenerwägungen ablehnte kann mit dem aktuellen SME-IFRS eine interessante Alternative finden.
1.3.2007: Mandantenrundbrief März
Der Mandantenrundbrief März steht für unsere Mandanten im Downloadbereich zur Verfügung.
26.2.2007: ED-IFRS for SME veröffentlicht
Lange erwartet - nun endlich veröffentlicht: Das IASB hat die ED-IFRS for SMEs herausgebracht. Diese sind seit heute in englischer Sprache auch auf der Homepage des DRSC öffentlich zugänglich.
Neben dem 248-seitigen Entwurf findet sich eine Begründung ( basis of conclusion ) sowie eine Implementierungshilfe mit einem beispielhaften Jahresabschluss. Auf Einzelheiten wird in einem späteren gesonderen Beitrag eingegangen. Das Wichtigste hier nur in Kurzform:
- Der Entwurf basiert auf dem originären framework der Full-IFRS.
- Auf Themen mit geringer mittelständischer Relevanz wurde verzichtet.
- Die Bewertungswahlrechte bleiben erhalten bzw. können über den Verweis auf die Full-IFRS in Anspruch genommen werden.
- Die Anhangangaben wurden reduziert.
- Es besteht keine Pflicht zum kompletten Rückgriff auf die Full-IFRS, ein gewisses cherry picking wird also wohl möglich sein.
Mit einer Veröffentlichung der endgültigen SME-IFRS ist nach Angaben des Boards Mitte 2008 zu rechnen. So lange darf der potentielle IFRS-Umsteller jedoch nicht warten, da Vergleichszahlen der Vorjahre benötigt werden. Dies macht regelmäßig eine frühere Umstellung notwendig. Eine eventuell kritische Größe bleibt hier das endorsement der EU.
Das DRSC bereitet nach eigenen Angaben eine Unternehmensbefragung unter 4.000 deutschen Mittelständlern zur Thematik vor um die Kommentierungsphase konstruktiv begleiten zu können.
Im April 2007 ist mit einer deutschen Fassung der SME-IFRS zu rechnen.
Homepage des DRSC mit der Möglichkeit zum Download des exposure drafts
17.2.2007 Innovations-Workshops in der Medien- und IT-Branche
Am Freitag, den 16. 2. 2007 nahmen Frau Grafmüller und Frau Schütte im Solartower am Freiburger Hauptbahnhof am Innovations-Workshop des Freiburger Wissenschaftsforums teil. Herr Fesenmayr, Vorstand des Bundesverbandes Digitale Wirtschaft, hielt einen Vortrag über die Medien- und IT-Wirtschaft am Südlichen Oberrhein. Herr Hutt, stellvertretender Vorsitzender des Freiburger Wissenschaftsforums, erläuterte die Entstehung, die Durchführung und die ersten Erfahrungen der Innovations-Workshops. Floriane Kappler, vom Malik-Management-Zentrum St. Gallen, hielt einen Impulsvortrag zum Thema Syntegration. Das Konzept der Syntegration ist die Geometrie des Ikosaeders als Methode effizienter Kommunikation.
Viele interessante Gespräche im Anschluss an den Vortrag rundeten die Veranstaltung ab.
1.2.2007: Mandantenrundbrief Februar
Der Mandantenrundbrief Februar wurde heute versandt. Der Rundbrief steht für unsere Mandanten ebenfalls im Downloadbereich zur Verfügung.
31.1.2007: BVerfG: Erbschaftsteuer verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat mit heutigem Beschluss die Erbschaftsteuer in der bisherigen Form für verfassungswidrig erklärt, sie verstößt gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung (Beschluss vom 07.11.2006, Az.: 1 BvL 10/02). Strittig war die privilegierte Bewertung von Immobilien und Betriebsvermögen.
Die Berater haben diesem Urteil lange entgegengesehnt. Auch die Mandanten der Unkelbach Treuhand GmbH wussten schon lange Bescheid: Wir haben im Rahmen des Unternehmerdialogs Freiburg in unseren Vorträgen bereits im Juli 2005 auf das anstehende Urteil sowie weitere absehbare Änderungen des Erbschaftsteuerrechts hingewiesen. Die Vortragsfolien können nach wie vor im Bereich Downloads heruntergeladen werden.
Ist die Zeit der steuerschonenden Übertragung von Betriebsvermögen nun vorbei?
Eventuell noch nicht. Der Erste Senat hat grundsätzlich keine Einwände dagegen, dass Betriebsvermögen oder Immobilien bei der Erbschaftsteuer privilegiert werden, wenn dies durch Ziele des Gemeinwohls gerechtfertigt ist. Der Gesetzgeber ist also gefragt. Inwiefern dessen geplante Erleichterungen für die Unternehmensnachfolge (vgl. unsere News vom 1.11.2006) mit dem Urteil im Einklang stehen, bleibt abzuwarten. Dem Gesetzgeber bleibt Zeit, bis zum 31.12.2008 eine Lösung zu finden. Eine frühere Reaktion wird jedoch allgemein erwartet. Beratungsbedarf ist bei anstehenden Gestaltungen definitv angezeigt
Fazit:
- Das Urteil war absehbar.
- Die Bemessungsgrundlage der Erbschaftsteuer wird ansteigen.
- Inwieweit der Gesetzgeber dies mit Erleichterungen abfedert, bleibt abzuwarten.
- Unsere Mandanten können der nun folgenden Erbschaftsteuerdebatte zwischen Union und SPD gelassen entgegensehen.
- Wir wiederholen es immer wieder: Frühzeitige Nachfolgeplanung ist unerlässlich, um günstige steuerliche Rahmenbedigungen auszunutzen.
Für weitergehende Informationen rufen Sie uns einfach unverbindlich an, wir informieren gerne über weitere absehbare Änderungen und zeigen Handlungsalternativen auf.
Link zum Urteil
Reaktion des Bundesfinanzministeriums
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