22.12.2006 Weihnachtsgrüße und Mandantenrundbrief
Wir wünschen allen Besuchern unserer Homepage ein frohes Weihnachtsfest und ein glückliches und erfolgreiches neues Jahr. Unsere Mandanten haben ihre Weihnachtspost bereits erhalten. Die Printversion unseres Mandantenrundbriefs erscheint ab 2007 in gewohnt hoher Qualität, aber optisch überarbeitet. Aufgrund der Feiertage wurde die elektronische Version bereits heute verschickt.
11.12.2006 Consultant 12/2006, Schwerpunktthema: Unternehmensnachfolge
Der aktuelle "Consultant" (Haufe-Verlag, Ausgabe Dezember 2006, S. 46 ff.) behandelt als Topthema die Unternehmensnachfolge als Betätigungsfeld für steuer- und wirtschaftsberatende Berufe. Autor Rüdiger Frisch hat hierfür deutschlandweit erfahrende Berater interviewt, u. a. in Celle, Rostock, München, Hamburg, Augsburg und Freiburg.
Tenor aller Berater:
- Reine Unternehmensberater erweisen sich häufig als ungeeignet um sämtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge berücksichtigen zu können. Nicht umsonst gilt dieses Betätigungsfeld unter Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern als "Königsdisziplin".
- Das Durchschnittsalter der Übergebenden ist unisono zu hoch.
- Der Zeitraum einer erfolgreichen Unternehmensübergabe wird als zu gering eingeschätzt.
Für den Raum Baden-Würtemberg wird Herr Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Peter Unkelbach aus Freiburg interviewt. Er schildert die Probleme mit potentiellen Nachfolgekandidaten und Unternehmensberatern.
Der Artikel ist in elektronischer Version auf der
Homepage des Haufe-Verlags zu finden.
Wir haben darüber hinaus den Artikel als pdf-Datei
zum Download bereitgestellt.
7.12.2006 Fachaufsatz "Europe Business & Lifestyle"
Herr Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Dipl. Volkswirt Peter Unkelbach stellt für chinesische Firmen die Ursachen und Eckpunkte der Unternehmenssteuerreform in Deutschland dar. Der Originalaufsatz wird als Zweiteiler in chinesischer Sprache in der Zeitung Europe Business & Lifestyle veröffentlicht. Teil 1 findet sich in der Ausgabe 39, Seite 4, Teil 2 folgt im Januar 2007. Interessenten finden den Aufsatz in deutscher Sprache
hier
1.12 2006: Mandantenrundbrief Dezember
Der Mandantenrundbrief Dezember wurde heute versandt. Der Rundbrief steht für unsere Mandanten ebenfalls im Downloadbereich zur Verfügung. Die Fachaufsätze befinden sich im
öffentlichen Downloadbereich.
30.11.2006 Fortbildung "Steueränderungen zum Jahreswechsel 2006-2007"
Themen des Seminars der Steuerberaterkammer Südbaden in Denzlingen waren u. a. das Steueränderungesetz 2007 sowie das geplante Jahressteuergesetz.
27.11.2006 Fachaufsatz in der chinesischen Handelszeitung
Unser erster Aufsatz in chinesischer Sprache. Herr Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Dipl. Volkswirt Peter Unkelbach stellt für chinesische Firmen die Grundlagen der Rechtsformen und Steuern in Deutschland dar. Zweifelsohne bedeutende Rahmenbedinungen für eine Expansion nach Deutschland. Der Orignalaufsatz erscheint in der chinesischen Handelszeitung, Ausgabe 181/2006. Eine deutsche Übersetzung findet sich
hier.
22.11.2006 Fachaufsatz Econo 11/2006
Herr Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Dipl. Volkswirt Peter Unkelbach informiert in der Novemberausgabe der Zeitschrift Econo über die möglichen Änderungen durch das "Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften", kurz SEStEG genannt. Schwerpunkte sind die Überführung von Wirtschaftsgütern in eine ausländische Betriebsstätte und die Verlustvorträge bei Fusionen. Der Originalaufsatz steht
hier zum Download bereit.
20.11.2006 Zusammenfassung " Freiburger Gründertag"
Wir haben eine kleine Zusammenfassung zum Messeauftritt der Unkelbach Treuhand GmbH verfasst. Impressionen finden sich unter dem Hotspot "Existenzgründung".
Freiburger Gründertag
8.11.2006 Fachbeitrag PiR 11/2006
Herr Diplom-Volkswirt Philipp Unkelbach veröffentlicht erneut einen Aufsatz in der Fachzeitschrift PiR - Praxis der internationalen Rechnungslegung (Ausgabe 11/2006, Herausgeber: NWB-Verlag).
Die Thematik der Rückgaberechte ist jedem Endkunden hinreichend bekannt (z. B. Geld-zurück-Garantie bei Nichtgefallen). Längst sind diese Gestaltungen aber auch Herstellern und Handelsintermediären bekannt, und zwar insbesondere dort, wo eine Verhandlungspartei signifikant höhere Verhandlungsmacht besitzt oder aber "Schnelldreher" verkauft werden. Als Musterbeispiele gelten Zeitschriften- und Verlagswesen, die Modeindustrie, Technologie- und Bausstoffhandel. Rabatte, Boni und Skonti sind dort schon längst ausgereizt. Immer häufiger werden in Verhandlungsrunden deshalb Rücknahmeverpflichtungen vereinbart. Der Vorteil für den Abnehmer ist klar: Er entledigt sich seinerseits des Abnahmerisikos. Der kleinere Verkäufer hat demgegenüber (auch bilanziell) das Nachsehen.
Unter dem Titel " Verkaufsgeschäfte an Handelsintermediäre mit Rücknahmeverpflichtung" untersucht Herr Unkelbach diese Gestaltungen. Die auf theoretischer Ebene geführte Diskussion um Verkauf unter auflösender und aufschiebender Bedingung scheint in der Praxis wenig geeignet, eine zutreffende Abbildung des Geschäftsgehalts sicherzustellen. Der neue Ansatz von Herrn Unkelbach stellt als entscheidendes Kriterium das Verhältnis von Verkaufs- zu Rücknahmepreis heraus um eine adäquate Abbildung des ökonomischen Gehalts zu erreichen.
Weiterführende Links:
PiR - Praxis der internationalen Rechnungslegung |
Themenvorschau Ausgabe 11/2006
4.11.2006 Arbeitsgruppe tagt zur "Reform der Unternehmensteuer in Deutschland"
Die Arbeitsgruppe erzielte laut Pressemitteilung Nr. 133/2006 des BMF u. a. zu folgenden Kernpunkten eine Übereinstimmung:
- Die Steuerbelastung für Körperschaften soll um rund 9 Prozentpunkte auf unter 30% und damit um fast ein Viertel gesenkt werden
- Die Belastung mittelständischer Unternehmen soll noch weiter verringert werden.
- Die Gleichstellung von Personen- und Kapitalgesellschaften soll erzielt werden
- Die Finanzbasis der Kommunen soll gleichzeitig erhalten bleiben.
Die geplanten Maßnahmen zur Entlastung der deutschen Kapitalgesellschaften und Personenunternehmen sowie die neue Abgeltungssteuer haben ein Gesamtvolumen von rund 30 Milliarden Euro, von denen rund 25 Milliarden Euro durch eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlage und höhere Anreize, Gewinne in Deutschland zu versteuern, gegenfinanziert werden. Die zu erwartende Gesamtbelastung beträgt also 5 Mrd. €. Wir informieren unsere Mandanten selbstverständlich sobald das Gesetz verabschiedet wird. Das Gesetzgebungsverfahren soll bis zum Sommer 2007 beendet sein.
3.11.2006: Downloads zum „Freiburger Gründertag 2006“
In unserem
Downloadbereich haben wir eine elektronische Version aller Messeinformationen bereitgestellt. Sie finden dort im Einzelnen zum Download:
- Den kompletten Beratungsumfang als Broschüre
- Unser Dienstleistungsangebot für Existenzgründer
- Unser Beratungskonzept für Existenzgründer (5 Schritte zur Selbstständigkeit)
- Eine Unternehmenspräsentation mit einem Überblick über unser Dienstleistungsangebot
Ein Resümee zum
Freiburger Gründertag 2006 ist in Vorbereitung und wird demnächst auf unserer Homepage veröffentlicht.
1.11.2006: Aktuelle Gesetzesänderungen für Existenzgründer und Unternehmensnachfolger
Diverse Gespräche an unserem Messestand beim Freiburger Gründertag haben es wieder gezeigt: Viele Existenzgründer und Unternehmensnachfolger waren über die anstehenden Gesetzesänderungen nicht ausreichend informiert.
Derzeit sind zwei interessante Vorhaben im Gesetzgebungsverfahren, aber noch nicht abschließend verabschiedet. Die geplanten Erleichterungen im Überblick:
- Das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) macht die Rechtsform der GmbH attraktiver. Um Unternehmungsgründungen zu erleichtern wird das Mindestkapital einer GmbH künftig von 25.000 € auf 10.000 € abgesenkt. Davon muss die Hälfte, also 5.000 €, eingebracht sein. Die Eintragungsverfahren werden beschleunigt, indem sie vom Verfahren um die verwaltungsrechtliche Genehmigung abgekoppelt werden.
- Zudem wurde ein Gesetzentwurf zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge (UntErlG) verabschiedet. Positiv betroffen sind also familieninterne Übertragungen. Die auf produktiv eingesetztes Vermögen entfallende Erbschaft- und Schenkungsteuer wird auf zehn Jahre gestundet. Diese Steuer erlischt in zehn Jahresraten unter der Voraussetzung einer Betriebsfortführung. Führt der Erwerber den Betrieb in einem vergleichbaren Umfang über zehn Jahre fort, entfällt die Steuer ganz.
Für ausführliche Informationen stehen wir Interessierten jederzeit telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.
31.10 2006: Mandantenrundbrief November
Der Mandantenrundbrief November wurde heute versandt. Der Rundbrief steht für unsere Mandanten ebenfalls im Downloadbereich zur Verfügung.
7.10.2006 Fachbeitrag PiR 10/2006
Herr Diplom-Volkswirt Philipp Unkelbach veröffentlicht einen Aufsatz in der Fachzeitschrift PiR – Praxis der internationalen Rechnungslegung (Ausgabe 10/2006, Herausgeber: NWB-Verlag). Unter dem Titel „Umsatzrealisation und Bilanzmanipulation aus der SEC-Fundgrube“ untersucht er von der amerikanischen Börsenaufsicht aufgedeckte Bilanzierungsverstöße (financial reporting frauds), deren Ziel eine unzulässige Umsatzvorverlagerung (front loading) ist. Um die Bilanz zu beschönigen (window dressing) werden bewusst komplexe Gestaltungen gewählt, die jedoch unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Substanz des Geschäfts differenziert betrachtet werden müssen.
Folgende Gestaltungen wurden mittels der SEC-Ermittlungen nach US-GAAP und IFRS abgehandelt:
- Manipulationen des Lieferzeitpunkts (out of period shipments)
- Bill and hold sales
- Rücknahmegarantien
- Verstopfen der Distributionskanäle (channel stuffing)
- Three way „candy“ deals
- Tauschgeschäfte (barter transactions)
- Zirkelgeschäfte (round trip sales)
- Mehrkomponentengeschäfte (multiple element arrangements)
Die Problematik der Umsatzrealisation (revenue recognition) ist in den USA weit verbreitet und gilt, trotz der Behandlung in ca. 140 einzelnen GAAP-Standards, als eines der dringendsten Probleme der Rechnungslegung.
Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass die untersuchten Gestaltungen kein Spezifikum angloamerikanischer Rechnungslegung sind, sondern vielmehr ubiquitären Charakter aufweisen. Die Rechnungslegung nach HGB kann jedenfalls in diesem Bereich a priori nicht als überlegen betrachtet werden. Ein der SEC vergleichbares Kontrollgremium (DPR -Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung), befindet sich gerade erst im Anlaufprozess. Die Entwicklung bleibt also abzuwarten.
Weiterführende Links:
PiR – Praxis der internationalen Rechnungslegung |
Themenvorschau Ausgabe 10/2006
5.10.2006 Freiburger Gründertag am 27.10.2006
Die Unkelbach Treuhand GmbH wird am 27.10.2006 auf dem
Freiburger Gründertag auf dem Messegelände der Freiburger Messe vertreten sein. Wir bieten Existenzgründern die Möglichkeit, ungezwungen Kontakt mit uns aufzunehmen, um Sie auf dem Weg in die erfolgreiche Selbständigkeit zu begleiten.
4.10.2006 Resumee Messe Düsseldorf
Mitte September haben wir die China-Messe in Düsseldorf besucht. Die mittelständischen Firmen hatten die Auftragsbücher aufgeschlagen und warteten auf größere Aufträge. Dass der Markt bearbeitet werden muss, insbesondere, wenn die Preise sich den europäischen annähern, war zunächst kein Thema. Am Ende der Messe wurde dann unser Angebot, bei der Markterschließung zu unterstützen gerne angenommen. Beachtenswert: Die erste Anfrage nach der Rückkehr betraf eine Unterstützung bei der Anmeldung europäischer Patente, man wollte vermeiden, dass die Produkte von europäischen Wettbewerben kopiert würden. Offensichtlich haben unsere asiatischen Kunden von ihren europäischen Wettbewerbern gelernt.
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v.l.n.r.: Herr Peter Unkelbach, Geschäftsführer der Unkelbach Treuhand GmbH; Herr Dr. Jianmao Yang von Ningbo Rykay Electric Co., Ltd., welche sich auf die Produktion von Kühlboxen, kleinen Kühlschränken und Maschinen zur Herstellung von Eiswürfeln spezialisiert hat; und Fr. Ning Kniller, chinesische Business Managerin der Unkelbach Treuhand GmbH.
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3.10. 2006 Fortbildung SEStEG
Wir besuchten eine Fortbildung des Arbeitskreises Steuerrecht I. Themen waren u. a. aktuelle Entwicklungen in der Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und im Außensteuerrecht.Ausführlich wurde auch auf das neue SEStEG eingegangen.
1.10.2006 Mandanterundbrief Oktober
Newsseite: Der Mandantenrundbrief Oktober wurde heute verschickt, wir bitten insbesondere um die Beachtung des Anhangs. Der Rundbrief steht für unsere Mandanten ebenfalls im Downloadbereich zur Verfügung.
5.9.2006 Messe Düsseldorf
Die Unkelbach Treuhand GmbH wird vom 13. – 15. September in Düsseldorf auf der „Reed Exhibition China Trade Events“ vertreten sein. Wir freuen uns auf viele interessante Gespräche.
30.8.2006 Mandantenrundbrief September
Der Mandantenrundbrief September steht für unsere Mandanten zum
Download bereit.
22.8.2006 Umsatzsteuer
Wir bitten unsere Mandanten höflich um Beachtung des Sonderrundschreibens zur Anhebung des allgemeinen Umsatzsteuersatzes zum 1.1.2007. Das BMF-Schreiben wurde mit heutigem Datum verschickt.
18.8.2006 Ausgezeichnet
Frau Grafmüller wurde für Ihre Leistungen während der Ausbildung eine Urkunde der Steuerberaterkammer Südbaden übererreicht. Sie ist Zweitbeste des gesamten Kammerbezirks.
28.7.2006 Mandantenrundbrief August
Für unsere Mandanten steht der Mandantenrundbrief des Monats August zum
Download bereit. Bitte beachten Sie insbesondere die Neuerungen durch das Haushaltsbegleitgesetz 2006.
3.7.2006 Wir gratulieren
Unsere Auszubildende Frau Grafmüller hat ihre letzte Prüfung zur Finanzassistentin Fachrichtung Steuern absolviert. Sie hat die Gesamtnote 1,3 erreicht. Nach 3-jähriger Ausbildungszeit bei der Unkelbach Treuhand GmbH wird sie damit zu den besten Prüflingen des Jahrgangs gehören. Eine Auszeichnung der Steuerberaterkammer Südbaden ist ihr ebenfalls sicher.
Das Team der Unkelbach Treuhand GmbH gratuliert herzlich!!!
28.6.2006 Mandantenrundbrief Juli
Für unsere Mandanten steht der Mandantenrundbrief des Monats Juli zum
Download bereit.
6.6.2006 Peer review
Das Qualitätssicherungssystem der Unkelbach Treuhand GmbH wurde am 3. 5. 2006 entsprechend § 57a der Wirtschaftsprüferordnung geprüft und steht nach dem Prüfungsurteil in Einklang mit den gesetzlichen und satzungsmäßigen Anforderungen und gewährleistet danach die ordnungsmäßige Abwicklung von Prüfungsaufträgen nach § 2 Abs. 1 der Wirtschaftsprüferordnung, bei denen das Berufssiegel geführt wird.
Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die gesetzliche oder freiwillige Prüfungen durchführen kann, haben wir die Qualität unserer Arbeit von einem unabhängigen, externen Prüfer verifizieren lassen. Der Prüfung ging eine intensive, mehrmonatige Vorbereitung voraus.
Gegenstand der sog. Peer Review sind u. a.
- Organisation der Wirtschaftsprüferpraxis
- Einhaltung der strengen Berufspflichten (Verschwiegenheit, Unabhängigkeit, Berufsgrundsätze etc.)
- Qualifikation der Mitarbeiter
- Sicherstellung von Aus- und Fortbildung durch regelmäßige Seminarbesuche und Lektüre von Fachinformationen
- Planung der Jahresabschlussprüfung (Prüfungsstrategie, Aufbau der personellen, sachlichen und zeitlichen Prüfungsplanung)
- Fachspezifische Literatur, Arbeitshilfen und Checklisten
- Maßnahmen zum Schutz der prüfungsrelevanten Daten in elektronischer und physischer Form, Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes
- Überwachung des Prüfungsablaufes
- Durchsicht der Prüfungsergebnisse (Berichtskritik durch fachlich geeignete, aber prozessunabhängige Personen)
- Auftragsbegleitende Qualitätssicherung
- Prüfung der Nachschau
- Überprüfung des Qualitätssicherungshandbuchs
Sämtliche Prüfungspunkte wurden mit einem uneingeschränkten Testat versehen. Praxisorganisation und die Qualität unserer Arbeit wurden somit eindrucksvoll nach außen dokumentiert.
1.6.2006 Mandantenrundbrief Juni
Für unsere Mandanten steht der Mandantenrundbrief des Monats Juni zum
Download bereit.
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11.5.200 Decisions 2006
Wir sind auch auf der diesjährigen Decisions 06 vertreten, die im Rahmen der Veranstaltung Heads & Hands stattfindet. Am 13. Mai 2006 stehen wir von 11 - 16.30 Uhr für Fragen rund um die Themen Selbstständigkeit und Existenzgründung gerne zur Verfügung.
Ort der Veranstaltung: Mensa Rempartstrasse, Freiburg. |
10.5.2006 Steueränderungsgesetz
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Steueränderungsgesetzes 2007 verabschiedet.
Die geplante Neuregelung der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen (siehe News vom 11.4.2006) ist nicht Bestandteil des Gesetzesvorhabens.
Statt dessen sind unter anderem folgende Änderungen vorgesehen, die allerdings noch der Zustimmung durch den Bundestag bedürfen:
- Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sollen nur noch dann als Betriebsausgaben oder Werbungskosten steuerlich berücksichtigt werden, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet (§4 Abs. 5 EStG).
- Mit der beabsichtigten Änderung des § 32 EStG wird die Altersgrenze für die Gewährung von Kindergeld bzw. kindbedingte Freibeträge für Kinder ab dem Geburtsjahrgang 1983 von vor Vollendung des 27. Lebensjahres auf vor Vollendung des 25. Lebensjahres abgesenkt, für Kinder des Geburtsjahres 1982 auf vor Vollendung des 26. Lebensjahres. Neben einer Verbreiterung der Bemessungsgrundlage trägt diese Maßnahme auch der künftig veränderten Bildungsstruktur mit schneller zu erreichenden Schulabschlüssen Rechnung. Sie vermittelt zudem einen Anreiz, ein aufgenommenes Studium zügiger zu beenden.
- Zukünftig sind Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte bzw. Arbeitsstätte nicht mehr als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar. Zur Vermeidung von Härten für Fernpendler wird die Entfernungspauschale in Höhe von 0,30 Euro in Zukunft ab dem 21. Kilometer wie Werbungskosten oder Betriebsausgaben berücksichtigt. Mit dieser Regelung soll bei Fahrtkosten grundsätzlich dem sog. "Werkstorprinzip" Geltung verschafft werden. Danach wird ausschließlich die Arbeitsstätte der Berufssphäre zugeordnet und das Wohnen dem Privatbereich.
- Zum weiteren Abbau von Steuervergünstigungen wird durch die Änderung des § 20 Abs. 4 EStG der Sparer-Freibetrag auf 750 Euro für Ledige bzw. 1.500 Euro für zusammenveranlagte Ehegatten abgesenkt.
- Für private zu versteuernde Einkommen über 250.000 Euro
(zusammenveranlagte Ehegatten: 500.000 Euro) sieht der Gesetzentwurf einen Zuschlag von 3 Prozentpunkten auf den ESt-Spitzensteuersatz vor. Damit sollen finanziell leistungsstärkere Bevölkerungsschichten entsprechend stärker als bisher zur Finanzierung öffentlicher Leistungen und zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte herangezogen werden. Das entspricht dem verfassungsrechtlich verankerten Prinzip der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit. Für Gewinneinkünfte (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit) wird ein Entlastungsbetrag eingeführt, der bis zum Inkrafttreten der Unternehmenssteuerreform am 1. Januar 2008 gewährt wird. Sollte die Unternehmenssteuerreform nicht wie vorgesehen zum 1. Januar 2008 in Kraft treten, wird durch ein geeignetes Gesetzgebungsverfahren die Verlängerung der Tarifbegrenzung bei Gewinneinkünften sichergestellt. Durch die geplante Unternehmenssteuerreform erfolgt eine Entlastung in anderer geeigneter Weise.
- Neuregelungen im Bergmannsprämiengesetz sollen zu einer zeitlich gestuften und ab 2008 endgültigen Abschaffung der Bergmannsprämie führen. Vor allem die arbeitsmarktpolitische Zielsetzung der 50 Jahre alten Bergmannsprämie, die Attraktivität des Bergmannsberufs zu steigern, ist - nicht zuletzt wegen der gegenüber seinerzeit deutlich verbesserten Arbeitsbedingungen für Bergleute - inzwischen überholt. Vor diesem Hintergrund ist diese Vergünstigung nicht mehr zu rechtfertigen: die Bergmannsprämie wirkt angesichts des notwendigen Personalabbaus in dieser Branche sogar kontraproduktiv.
- Außerdem werden durch Änderungen im Bereich der beschränkten Steuerpflicht (§ 49 EStG) bestehende Besteuerungslücken geschlossen. Dies betrifft die Ausdehnung der beschränkten Steuerpflicht auf die verbrauchende Überlassung von Rechten und die Besteuerung der inländischen Einkünfte des nur beschränkt steuerpflichtigen Bordpersonals von Flugzeugen.
- Weitere Rechtsänderungen betreffen die Umsetzung des EU-Zinsabkommens mit der Schweiz in nationales Recht und Änderungen des Gesetzes über Steuerstatistiken.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, Pressemitteilung Nr. 62/2006 vom 10.5.2006
1.5.2006 Mandantenrundbrief Mai
Für unsere Mandanten steht der Mandantenrundbrief des Monats Mai zum Download bereit.
11.4.2006 Besteuerung von privaten Veräußerungsgeschäften
DIe Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag eine Neuregelung der Besteuerung von Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften angekündigt. Diskutiert wird eine steuerrechtliche Maßnahme, die für Immobilienbesitzer und Halter von Wertpapieren bedeutet, künftig eine höhere Belastung durch Steuern bei Verkauf von privatem Vermögen hinnehmen zu müssen. Die bisherige Regelung des § 23 EStG erlaubt es, Veräußerungsgewinne, die außerhalb einer Spekulationsfrist anfallen, steuerfrei zu vereinnahmen. Diese Spekulationsfrist beträgt bei Wertpapieren ein Jahr und bei Immobilien zehn Jahre. Im Raum steht derzeit die Abschaffung der Spekulationsfrist und eine Besteueung des Veräußerungsgewinns mit 20 %. Möglich ist auch eine Besteuerung von Altfällen (d.h. Immobilien und Wertpapiere, die bereits angeschafft, aber noch nicht wieder veräußert wurden). Die Unsicherheit bei vielen Steuerpflichtigen ist groß, die Entscheidung hat insbesondere Einfluss auf die Altersvorsorge vieler Betroffener.
Wir haben für unsere Mandanten recherchiert. Weder im Haushatlsbegleitgesetz noch im Gesetz zur Verringerung steuerlicher Mißbräuche und Umgehungen wird die Regelung angesprochen. Sie ist auch nicht Bestandteil des Gesetes zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung.
Wir haben daraufhin mit dem Wirtschaftsausschuss und dem Finanzausschuss der Bundesregierung sowie dem Bundesministerium der Finanzen telefoniert. Das Sekretariat des Bundesministerium der Finanzen hat uns wie folgt informiert. Ob die Regelung kommt ist weiterhin unklar. Falls sie kommen sollte, wird sie Bestandteil des Steueränderungsgesetzes. Ein erster Entwurf dieses Gesetzes soll Ende Mai veröffentlicht werden.
Es gilt also weterhin abzuwarten. Wir bleiben an der Sache dran und informieren unsere Mandanten umgehend, falls wir Neuigkeiten erfahren.
Wir erläutern Ihnen den gesamten Themenkomplex gerne unter 0761/ 385420.
10.4. 2006 Fachaufsatz Meistertipp Teil 3
Der aktuelle Aufsatz im Meistertipp (siehe auch News vom 3.3.2006) behandelt die Vor- und Nachteile einer Umstellung auf IFRS. Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.
Bedeutung der IFRS für mittelständische Unternehmen im Handwerk
Teil III: Vor- und Nachteile einer Umstellung auf IFRS
Nachteile der Umstellung
Da bei einem Abschluss nach IFRS weiterhin ein HGB-Abschluss aufgestellt werden muss, entstehen höhere Abschlusskosten. Zudem müssen Umstellungskosten bedacht werden: wollen die vollen Vorteile einer Bilanzierung nach IFRS genutzt werden bedarf es der Umstellung des Rechnungswesens. Die Schulung der Mitarbeiter ist unerlässlich, um internes Know-How in der Anwendung der IFRS zu schaffen. Studien zeigen jedoch, dass die Umstellungskosten oft überschätzt werden.
Vorteile der Umstellung
Der Zielsetzung der IFRS zufolge soll das Unternehmen "fair" präsentiert werden. Dies wirkt sich in zweierlei Hinsicht aus. Erstens bietet die Einführung der IFRS die Möglichkeit der Harmonisierung des internen und externen Rechnungswesens. Zweitens wird die Unternehmenstransparenz verbessert.
Ein IFRS-Abschluss bietet zudem Möglichkeiten einer erweiterten Bilanzpolitik. Handwerksbetriebe können bei langfristiger Auftragsfertigung die Erlöse entsprechend dem Leistungsfortschritt am Bilanzstichtag aktivieren. Weitere Vorteile können im Bereich Entwicklungskosten oder in der Neubewertung von immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagenliegen liegen. Im Durchschnitt steigt bei einer Umstellung der Eigenkapitalausweis um 34 %. Im Hinblick auf Basel II und der hohen Fremdfinanzierung im Handwerk kann dies von Vorteil sein. Mehr Eigenkapital und eine höhere Transparenz verbessern das Rating und senken die Fremdkapitalkosten.
Zudem kann sich der IFRS-Anwender auf der Suche nach neunen Kundenbeziehungen international, und gegenüber Kunden, die selbst nach IFRS bilanzieren, besser präsentieren.
Fazit: Sowohl Vor- als auch Nachteile einer Umstellung sind beträchtlich und bedürfen einer genauen Analyse. Eine Schulung der Mitarbeiter ist notwendig, um Chancen und Risiken der Umstellung identifizieren zu können und internes Know-How aufzubauen.
6.4.2006 Steuerliche Informationen zum Jahresanfang
Die geplanten steurlichen Änderungen der Bundesregierung sind Thema unserers aktuellen Sonderrundschreibens. Unsere Mandanten finden dieses Schreiben in unserem geschützten Downloadbereich.
24.3.2006
Mandantenrundbrief April
Für unsere Mandanten steht der Mandantenrundbrief April zum Download bereit. Wir bitte um besondere Beachtung der Hinweise zu Testament und Nachfolgeregelungen.
9.3. 2006 Innovations- und Gründercafe
Das
Innovations- und Gründercafe hat sich zu einer wichtigen Plattform für Existenzgründer entwickelt. Die Unkelbach Treuhand GmbH ist seit Jahren Mitglied im Beraternetzwerk des Freiburger Wissenschafts-Forum e. V., die diese Veranstaltung regelmäßig durchführt. Auch diese Veranstaltung war wieder ein großer Erfolg.
Am Mittwoch, den 08. 03. 2006 nahmen Frau Grafmüller und Frau Schütte im Solartower am Freiburger Hauptbahnhof am bereits 16. Innovations- und Gründercafé teil. Herr Baumann hielt einen Impulsvortrag zum Thema Syntegration, der die Nutzung des in der Organisation vorhandenen Wissens für die schnellere Realisierung von besseren Lösungen beinhaltet. Bei der Syntegration werden gleichzeitig alle lösungs- und umsetzungsrelevanten Schlüsselpersonen in eine Diskussion bzw. einen Lösungsprozess einbezogen. Allerdings in einem sehr viel knapperen Zeitrahmen als das bei "normalen" Entscheidungsprozessen der Fall ist, da die zehnfache Wirkung bei einem fünftel des Aufwands erreicht wird.
Viele interessante Gespräche im Anschluss an den Vortrag rundeten die Veranstaltung ab.
3.3. 2006 Fachaufsatz Meistertipp Teil 2
Der aktuelle Aufsatz im Meistertipp (siehe auch News vom 27.1.2006) behandelt die Verbreitung der IFRS im Mittelstand. Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.
Bedeutung der IFRS für mittelständische Unternehmen im Handwerk
Teil II: Verbreitung der IFRS im Mittelstand
Wer darf, wer muss umstellen?
Grundsätzlich gilt: auch Handwerksbetriebe dürfen einen Jahresabschluss nach IFRS aufstellen, eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch nur für kapitalmarktorientierte Unternehmen im Konzernabschluss. Ein Jahresabschluss nach HGB muss jedoch weiterhin aufgestellt werden, da dieser maßgeblich für die steuerliche Gewinnermittlung bleibt. Allerdings ist durch das bereits angekündigte Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz eine weitere Annäherung des HGB an die IFRS zu erwarten.
Der hieraus resultierende Eindruck, Handwerksbetriebe müssen sich nicht mit dem Thema "Einführung der IFRS" auseinandersetzen gilt allenfalls in der kurzfristigen Perspektive, auch für diese kann eine Umstellung sinnvoll sein.
Verbreitung der IFRS im Mittelstand
Der gehobene Mittelstand hat die Chancen einer freiwilligen Umstellung bereits erkannt, hier hat sich Studien zufolge eine Befürwortung der IFRS durchgesetzt. Lediglich kleinere und mittlere Unternehmen haben aus Kosten-/Nutzenüberlegungen heraus bisher auf eine Anwendung verzichtet. Jedoch ist auf Ebene des Standardsetters (dem Herausgeber der IFRS) bereits ein Projekt kurz vor der Verabschiedung, dass die Entwicklung spezieller KMU-IFRS zum Ziel hat.
Hier sollen Erleichterungen für KMU geschaffen werden. Da deren Abschlussadressaten in der Regel weniger umfangreiche Informationsanforderungen an die Rechnungslegung stellen, sind für die neuen KMU-IFRS insbesondere Erleichterungen bei den Angabe- und Erläuterungspflichten angedacht. Die Attraktivität der Bilanzierungsregeln soll so für kleine und mittlere Unternehmen weiter gesteigert werden.
Fazit: Die IFRS befinden sich auf dem Vormarsch. Auch Handwerksbetriebe sollten sich genauer mit den Vor- und Nachteilen einer Umstellung befassen.
Weiter in der nächsten Ausgabe des Meistertipps Teil III : Vor- und Nachteile einer Umstellung auf IFRS.
1.3. 2006 Mandantenrundbrief März
Für unsere Mandanten steht der Mandantenrundbrief März zum Download bereit.
1.2. 2006 Mandantenrundbrief Februar
Für unsere Mandanten steht der Mandantenrundbrief Februar zum Download bereit.
27.1. 2006 Fachaufsatz Meistertipp Teil 1
Die Bedeutung der IFRS wächst für mittelständische Unternehmen stetig. In vielen Unternehmen ist jedoch der Kenntnisstand über diese neuen Bilanzierungsgrundsätze relativ gering. Speziell für Handwersbetriebe veröffentlicht unser fachliche Mitarbeiter, Herr Dipl. Volkswirt Philipp Unkelbach in Zusammenarbeit mit Herr Dipl. Betriebswirt (BA) Martin Mösch der Unternehmensberatung Mösch nun einen Aufsatz zu diesem Thema. Dieser Aufsatz stellt Start einer 3-teiligen Serie in der Zeitschrift "Meistertipp" dar. Bedauerlicherweise kam es bei Drucklegung zu 2 kleinen Fehlern. Deshalb veröffentlichen wir untenstehend den Originaltext. Teil 2 (Feruarausgabe) wird sich mit der Verbreitung der IFRS im Mittelstand beschäftigen, Teil 3 (Märzausgabe) mit den Vor- und Nachteilen der Umstellung auf IFRS.
Bedeutung der IFRS für mittelständische Unternehmen im Handwerk
Teil I: - Überblick und Begriff der IFRS
Die Bilanzierung nach den International Financial Reporting Standards, kurz IFRS, ist auf dem Vormarsch. Sie betrifft längst nicht mehr nur Großunternehmen, auch für Handwerksunternehmen mit Mittelstandsgröße wächst die Bedeutung. In vielen Handwerksbetrieben ist jedoch der Kenntnisstand über diese neuen Bilanzierungsgrundsätze relativ gering. Doch gerade für diese Unternehmen kann eine Bilanzierung nach IFRS Vorteile bringen. Dies gilt beispielsweise bei der Abhängigkeit von großen Kunden, die selbst nach IFRS bilanzieren oder aber auch bei hoher Kreditfinanzierung des Mittelständlers. Im Hinblick auf Basel II werden die Transparenzanforderungen der Banken absehbar ansteigen. IFRS-Abschlüsse sind bezüglich der erzielbaren Gewinne von höherer Aussagekraft. Angenehmer Nebeneffekt einer Umstellung: Meist lässt ein IFRS-Abschluss durch gezielte Bilanzpolitik einen höheren Eigenkapitalausweis zu.
Was sind die IFRS?
Die IFRS, herausgegeben von einem privaten Gremium, orientieren sich im Gegensatz zum deutschen HGB grundsätzlich an den Informationsinteressen eines Investors. Ziel ist hier die Vermittlung entscheidungsrelevanter Informationen, nicht etwa der Gläubigerschutz. Folglich bietet ein IFRS-Abschluss auch mehr Spielraum zur Bewertung des Vermögens.
In Deutschland wird nach den Regelungen des HGB bilanziert. Im Zuge der Maßgeblichkeit wird der zu versteuernde Gewinn der Steuerbilanz aus der Handelsbilanz abgeleitet. Vorherrschendes Kriterium ist das Vorsichtsprinzip. Deshalb dürfen beispielsweise noch nicht realisierte Umsätze aus langfristigen Aufträgen nicht dem Gewinn zugerechnet werden. Demgegenüber ist unter der Vorraussetzung einer verlässlichen Schätzung eine teilweise Gewinnrealisierung in einem IFRS-Abschluss möglich.
Weiter in der nächsten Ausgabe des Meistertipps Teil II: Verbreitung der IFRS im Mittelstand
24.1. 2006 Fortbildung
Unser Geschäftsführer, Herr Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Peter Unkelbach, besuchte eine Veranstaltung in Denzlingen. Herr Prof. Dr. Kessler referiete zum Thema "Verhältnis des EU-Rechts zum nationalen Steuerrecht".
1.1. 2006 Mandantenrundbrief Januar
Für unsere Mandanten steht der Mandantenrundbrief Januar zum Download bereit.
23.12. 2005 Weihnachten
Die Unkelbach Treuhand GmbH wünscht allen Mandanten, Geschäftspatnern und Freunden ein frohes Weihnachtsfest, verbunden mit den besten Wünschen für ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr.
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16.12. 2005 Experter bei Brainguide
Kompetenzbeweis: Der Geschäftsführer der Unkelbach Treuhand GmbH ist seit heute Mitglied bei Brainguide, dem führenden Expertenportal der Wirtschaft. Mehrere Fachaufsätze wurden veröffentlicht, um den Aufnahmestatuten zu genügen. Interessenten finden diese Fachaufsätze auch in unserem Downloadbereich. Die entwickelten Gestaltungsmodelle sind zum Teil sehr komplex, wir erläutern diese jedoch gerne in einem persönlichen Gespräch.
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