Wissenswertes über die Unkelbach Treuhand GmbH
Über die Geschäftsführer
Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Peter Unkelbach
Steuerberater Dr. Philipp Unkelbach
Unsere Gebühren
Über unsere Gebühren
Steuerberaterinnen und Steuerberater unterliegen einer Berufsaufsicht durch die Steuerberaterkammer. Die Gebühren für ihre Tätigkeit werden nach der Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) bemessen. Sie richten sich nach der Bedeutung der Angelegenheit, dem Umfang und der Schwierigkeit der beruflichen Tätigkeit. Für den überwiegenden Teil der Vergütung sieht die StBGebV eine Wertgebühr vor, die sich nach dem Wert des Gegenstandes der beruflichen Tätigkeit bemisst.
Beispiel:
Für eine Einkommensteuererklärung berechnen wir 1/10 bis 6/10 der Gebühr nach Tabelle A StBGebV. Als Grundlage zur Berechnung dient der Gegenstandswert (Summe der positiven Einkünfte, mindestens aber € 6.000,--).
Eingeschlossen in diese Gebühr ist nicht nur die reine Erstellung, sondern auch die Prüfung des Bescheids. Sobald wir eine für den Mandanten ungünstige Abweichung zu unserer Berechnung erkennen, legen wir automatisch Einspruch beim zuständigen Finanzamt ein.
Für die monatliche Buchhaltung beträgt die Gebühr 2/10 bis 12/10 einer vollen Gebühr der Tabelle C StBGebV. Der Gegenstandswert ist der Jahresumsatz oder der höhere Aufwand.
Die Zeitgebühr beträgt zwischen € 19,-- und € 46,-- je angefangene halbe Stunde und ist auf eine geringe Anzahl von Tätigkeiten beschränkt.
Gerne erstellen wir für Sie ein kostenfreies und auf Ihre Anforderungen abgestimmtes unverbindliches Angebot und erläutern Ihnen unsere Gebühren in einem persönlichen Gespräch.
Steuerberatungskosten dürfen übrigens als Sonderausgaben, Betriebsausgaben oder Werbungskosten angesetzt werden. Dadurch fließt Ihnen ein Teil des Steuerberaterhonorars durch die Steuerersparnis wieder zurück.