Gründungszuschuss bei Arbeitslosigkeit
Die Bundesagentur für Arbeit gewährt bei Gründungen aus der Arbeitslosigkeit heraus einen Gründungszuschuss zur Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit.
Der Zuschuss beträgt
- in den ersten 9 Monaten die Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zur Sicherung des Lebensunterhalts zuzüglich monatlich 300 € zur sozialen Sicherung
- für weitere 6 Monate 300 € pro Monat.
Voraussetzung ist unter anderem der Anspruch auf Leistungen nach SGB III und ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 90 Tagen.
Das Existenzgründungsvorhaben muss von einer fachkundigen Stelle begutachtet und die Tragfähigkeit der Existenzgründung bestätigt werden.
Als Steuerberater und Wirtschaftprüfer sind wir dazu berechtigt diese sog. Tragfähigkeitsbeurteilung zu erstellen. Mit unserer Erfahrung bei der Beratung von Existenzgründern verfügen wir über umfangreiches Know-How um die Stellungnahme kurzfristig durchzuführen.
Zur Beurteilung der fachlichen und persönlichen Eignung benötigen wir folgende Unterlagen:
- Aussagefähige Beschreibung des Existenzgründungsvorhabens
- Lebenslauf
- Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
- Bei Kreditbedarf: Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
- Sofern für das Gründungsvorhaben notwendig: Zeugnisse und Zulassungen