Existenzgründung
Wer den Schritt in die Selbständigkeit gehen will wird von diversen - mehr oder weniger seriösen - Informationsangeboten überhäuft. Die Fördermöglichkeiten sind vielfältig. Sogar der Businessplan lässt sich im Internet per Knopfdruck erledigen. Die Existenzgründer, die dann mit einem solchen Businessplan zu Banken und Fremdkapitalverhandlungen gehen, erreichen das gewünschte Ziel jedoch oftmals nicht. Auch deshalb wird mittlerweile von den einschlägigen Förderinstitutionen und Banken eine Prüfung des Businessplans verlangt. Die Unkelbach Treuhand GmbH als Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist hierfür qualifiziert.
Weiterhin sind wir in der KfW-Beraterbörse gelistet, im Rahmen des Gründercoachings ist unsere Beratung förderungsfähig. Als lizensierte Beratungsinstitution haben wir Zugriff auf leistungsstarke Tools zur effizienten Begleitung der Existenzgründung.
Die optimale Rechtsform lässt sich, genauso wie ein Businessplan, nur nach genauer Analyse des Vorhabens bestimmen. Die Kriterien reichen von haftungsrechtlichen Gesichtspunkten über Anzahl der Gesellschafter bis hin zu steuerlichen Aspekten.
Das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) enthält als weiteres Novum auch die Möglichkeit, eine Gesellschaft mit einem Stammkapital von 1 € zu gründen. Sie darf sich zwar nicht GmbH nennen, sondern Unternehmergesellschaft oder UG, wobei der Zusatz „haftungsbeschränkt“ stets zu führen ist. Erst wenn das Stammkapital auf das Mindestkapital von € 25.000 erhöht wurde, steht der Name GmbH zur Verfügung. Erkennbar ist, dass der Gesetzgeber Kleinunternehmern eine Alternative zur Limited oder der französischen SA bieten will.
Die UG ist sicherlich die bessere Alternative zur Limited, deren Handling offenbar ungeahnte und nicht beworbene Nachteile bietet. So ist nach Untersuchungen mehr als die Hälfte der Limiteds bereits gelöscht, ohne dass es die Gesellschafter mitbekommen haben. Werden Fristen nicht eingehalten, wird unverzüglich das Register bereinigt mit erheblichen Haftungsfolgen für die Beteiligten. Weitere unvorhergesehene Risiken entstehen durch die grundsätzliche Anwendung des englischen Rechts, das nur wenige Berater beherrschen. Insbesondere bei Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern wirkt dies kostentreibend. Hinzu kommt das schlechte Image.
Bei vorhandenen unternehmerischen Risiken ist nach wie vor bei kleineren und mittleren Unternehmen meist eine Personengesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co. KG die geeignete Rechtsform, da hier die haftungsrechtlichen Vorteile einer Kapitalgesellschaft mit den steuerlichen Vorteilen einer Personengesellschaft kombiniert werden.
Die Betreuung von Existenzgründern ist bei uns Chefsache. Wir verfügen über die notwendige langjährige Erfahrung sowohl hinsichtlich Errichtung einer Gesellschaft als auch über die notwendigen Beziehungen zu Kapitalgebern (Mezzaninekapital oder klassische Kreditfinanzierung). Weiterhin verfügen wir über umfangreiche Datenbanken um anhand von Branchenvergleichen und geschätztem Umsatzvolumen eine neutrale Beurteilung ihrer Geschäftsidee abgeben zu können.
Für die Betreuung von Gründungen aus dem universitären Umfeld und Spinn-Offs von Universitäten sind wir zudem in das Partnernetzwerk des „Freiburger Wissenschafts-Forum e. V.“ aufgenommen worden. Hier stehen wir Existenzgründern auf Veranstaltungen und den regelmäßig stattfindenden Existenzgründerstammtischen für aufkommende Fragen gerne zur Verfügung. Seit 2009 sind wir zudem Beratungspartner des Gründerverbundes Campus Technologies Oberrhein (CTO). Unsere Aktivitäten als Business Angel leisten wir im Rahmen des Business Angels Netzwerk Deutschland e.V.
Für eine Terminvereinbarung bitten wir um Kontaktaufnahme per e-Mail oder Telefon. Im Rahmen eines kostenfreien Erstgespräches erläutern wir Ihnen dann, wie wir Sie auf Ihrem Weg in die erfolgreiche Existenzgründung unterstützen können.